Kosten / Gebührenübernahme

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Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden

Die Kosten der Leistungen der Hebammenhilfe in der Schwangerschaft sowie im Wochenbett (bis zu 12 Wochen nach der Geburt) werden von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über die ich Sie rechtzeitig informieren werde.

 

In der gesamten Stillzeit sind bei Fragen zum Thema Stillen weitere telefonische oder persönliche Termine möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung des Säuglings die Beratung durch die Hebamme in Anspruch nehmen.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.

Die Behandlung mit Akupunktur wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Über die Extrazahlung dafür informiere ich Sie gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.